Behandlungskosten

Gesetzlich versicherte Patienten

Seit dem 1. Januar 1993 haben erwachsene Patienten grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenversicherung. Einzige Ausnahme: Patienten, deren schwere Kieferanomalien mit einer kombinierten kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Behandlung therapiert werden müssen.

Auch wenn die Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt, tragen Sie zunächst einen Anteil von 20 % der Kosten, der Ihnen nach erfolgreichem Abschluss von der Krankenkasse zurückerstattet wird. Die vereinbarten außervertraglichen Leistungen und Mehrkosten werden von der Krankenkasse nicht zurückerstattet. Für die Kosten kann eine private Zusatzversicherung mit entsprechendem Tarif aufkommen.

Privat versicherte Patienten

Eine kieferorthopädische Behandlung gehört meistens zum Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung. Klären Sie vor einer kieferorthopädischen Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.

Steuern

Eine kieferorthopädische Behandlung kann als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. So wird schnell der sogenannte Freibetrag überschritten und die Kosten können dann steuerlich geltend gemacht werden.