Erstberatungsgespräch
Das Erstberatungsgespräch dient dazu sich kennen zu lernen. Nach einer ersten Untersuchung des Gesichtes, des Schädels und der Zähne werden wir die Notwendigkeit und Möglichkeiten einer kieferorthopädischen Behandlung mit Ihnen besprechen. Fragen können, so weit zu diesem Zeitpunkt beurteilbar, geklärt und die Rahmenbedingungen festgelegt werden.
Besteht die Notwendigkeit zur weiteren Abklärung durch andere Fachdisziplinen, können wir Ihnen ein Netzwerk von Spezialisten nennen, mit welchen wir eng zusammenarbeiten.
Meist lässt sich jetzt schon sagen ob eine notwendige kieferorthopädische Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird (s. auch Behandlungskosten).