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Seit dem 01.01.2004 ist ein neues Gesetz im Gesundheitswesen (Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz) in Kraft getreten. Hierin hat der Gesetzgeber für die kieferorthopädische Behandlung einige Änderungen vorgeschrieben. Demnach müssen wir Ihre Zahn- und Kieferfehlstellung in einen Behandlungsbedarfsgrad, die so genannten "Kieferorthopädischen Indikationsgruppen" (KIG), einteilen. Die KIG sollen sicherstellen, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur noch für die Behandlung solcher Zahn- und Kieferfehlstellungen aufkommen, die das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen (Behandlungsbedarfsgrad „3“ und „4“). Die Behandlungskosten von Zahn- und Kieferfehlstellungen des Behandlungsbedarfsgrades „1“ und „2“ werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen – dies heißt aber nicht, dass aus medizinischer Sicht keine Behandlung erforderlich ist!
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