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Auch in Zukunft bezahlt Ihre Krankenkasse die gesamten vertragszahnärztlichen Leistungen für die kieferorthopädische Behandlung und Sie müssen weiterhin nur einen Eigenanteil von 20% bzw. 10% (beim 2. Kind) bis zum Abschluss der Behandlung vorlegen. Diesen Eigenanteil bekommen Sie, wie bisher, nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung als Motivationsprämie von der Krankenkasse zurückbezahlt. Die vereinbarten außer- vertraglichen Leistungen und Mehrkosten werden von der Krankenkasse nicht zurückerstattet.
Seit dem 1. Januar 1993 haben erwachsene Patienten grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenversicherung. Einzige Ausnahme: Patienten, deren schwere Kieferanomalien in einer kombinierten kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Kombibehandlung therapiert werden müssen.
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