Fragen zur Kieferorthopädie
Zuletzt aktualisiert am 2014-04-05 von Siegfried Sonnenberg.
Die Kieferorthopädie ist ein Fachgebiet der Zahnmedizin und befasst sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Neben einer Verbesserung der Ästhetik durch gerade stehende Zähne geht es vor allem um die Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger gesundheitlicher Faktoren. Ziel der Kieferorthopädie ist neben einem Optimum an Ästhetik immer das regelrecht funktionierende Gebiss, das bei richtiger Pflege möglichst lange gesund bleiben soll.
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Die Begriffe Kieferorthopäde und Fachzahnarzt für Kieferorthopädie beschreiben dasselbe Berufsbild. Ein Kieferorthopäde bzw. Fachzahnarzt für Kieferorthopädie hat Zahnheilkunde studiert und anschließend eine drei- bis vierjährige Weiterbildungszeit in kieferorthopädischen Praxen und Universitätskliniken absolviert. Somit ist der Kieferorthopäde bzw. Fachzahnarzt für Kieferorthopädie der Spezialist für kieferorthopädische Fragestellungen.
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Die Stellung der Zähne im Kiefer und die Lage von Ober- zu Unterkiefer sind maßgeblich für das gesunde und richtige Funktionieren des Kauapparates.
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Daumenlutschen oder vorzeitigen Milchzahnverlust durch Karies sind die häufigsten Ursachen für Zahnfehlstellungen. Nur selten sind Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien erblich bedingt.
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Der ideale Zeitpunkt für die Erst-Vorstellung des Kindes beim Kieferorthopäden liegt im Alter von 5 bis 6 Jahren. Ziel ist hierbei die Früherkennung von fortschreitenden Anomalien und Fehlfunktionen.
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Die Dauer einer Behandlung hängt von vielen Faktoren ab: u.a. dem Alter des Patienten, vom Ablauf des Zahnwechsels, von der Mitarbeit des Patienten, dem Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung. Eine Behandlung kann daher bereits nach 6 Monaten vollendet sein oder erst nach 3-4 Jahren.
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Welche Spange zum Einsatz kommt hängt von dem individuellen Befund des Patienten ab. Mit der losen Spange werden in der Regel Kieferfehlstellungen in der Wachstumsphase ausgeglichen, während gedrehte Zähne meist mit einer festen Spange korrigiert werden.
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Bei Kindern bezahlt die gesetzliche Krankenkasse die gesamten vertragszahnärztlichen Leistungen für die kieferorthopädische Behandlung. Einen Eigenanteil von 20% bzw. 10% (beim 2. Kind) müssen Sie bis zum Abschluss der Behandlung vorlegen. Diesen Eigenanteil bekommen Sie, nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückbezahlt. Die vereinbarten außervertraglichen Leistungen und Mehrkosten werden von der Krankenkasse nicht zurückerstattet.
Gesetzlich Versicherte Erwachsene haben grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf eine Kostenübernahme.
Bei einer privaten Krankenversicherung gehört eine kieferorthopädische Behandlung häufig zum Leistungsumfang. Klären Sie vor einer kieferorthopädischen Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.